Die Patientenverfügung des Schweizerischen Roten Kreuzes stellt sicher, dass Ihr Wille respektiert wird, falls Sie nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen – beispielsweise infolge einer Krankheit oder eines Unfalls. Darin legen Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie erhalten möchten und welche nicht.
Das Verfassen einer Patientenverfügung ist auch eine Erleichterung für Angehörige, die in solchen Situationen oft ratlos sind. Sie wissen dadurch, wie sie die Wünsche der erkrankten Person bestmöglich erfüllen können.
Diese Dienstleistung wurde an das aktuelle Vormundschaftsrecht und das neue Erwachsenenschutzgesetz angepasst.